Förderung für Studierende

Förderungsvoraussetzung: Alter: 18 – 26 Jahre (Zeitpunkt der Antragstellung) Die Förderung erfolgt im Hinblick auf den teilweisen Kostenersatz für die Mehrkosten bei Nichtverlegung des Hauptwohnsitzes zum Studienort, maximal jedoch € 150,00 je Kalenderjahr. Daher ist die Belassung des Hauptwohnsitzes in unserer Gemeinde für das Kalenderjahr der Förderung die Voraussetzung für die Gewährung. Ansonsten ist die Förderung zur Gänze zurückzuzahlen. Die Antragstellung kann nur jeweils im gleichen Kalenderjahr erfolgen. 

Formulare